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Störende Leuchtreklame vor meinem Fenster
17
Mai
2011
Hallo! Vor 2 Wochen hat gegenüber von mir ein Geschäft eröffnet, das an der Außenseite eine große Leuchtreklame angebracht hat, die jetzt genau in mein Schlafzimmer scheint. Kann ich verlangen, dass die Lichtquelle abgestellt wird?
Schlagwörter:Leuchtreklame, Lichtquelle Störung, Mietrecht
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Antwort #1
Die Gerichte urteilen bei störender Leuchtreklame recht unterschiedlich, im Allgemeinen gibt es aber wenig Rechtssprechung zu dem Thema.
- Ein Gericht in Berlin urteilte vor einigen Jahren, dass ein durch eine Leuchtreklame verursachter Lichteinfall zu keiner Minderung berechtigt. In Großstädten kann man nicht davon ausgehen, dass nachts vollkommene Dunkelheit herrscht.
- Eine Erstinstanz in Neukölln befand wiederrum, dass ein Mieter vom Vermieter eine nach Vertragsabschluss installierte Leuchtreklame wieder entfernen muss, auch wenn die Wohnung in einer Geschäftsstraße liegt. Bei dir ist der Fall allerdings anders, da die Reklame ja auf der anderen Straßenseite liegt.
- In Wiesbaden urteilte ein Richter, dass die Nachbarn einen Unterlassungsanspruch haben und man nicht verlangen könnte, dass sie sich Vorhänge, Rollläden, etc. anschaffen.
Vielleicht könntest du einfach mal mit dem Ladeninhaber sprechen und fragen, ob er das Licht denn nicht abends, z.B. ab 23 Uhr ausstellen kann.