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Frage suchen:
Zahlt der Mieter zum Kühlschrank zu?
28
Nov
2011
Ich will mir einen neuen Kühlschrank kaufen, weil der Alte, der vorher bereits in der Küche vorhanden war, sehr viel Energie verbraucht und zwar funktioniert aber trotzdem schon recht alt ist (das Gefrierfach friert sehr schnell zu, etc.). Ich habe mir auch extra einen Kühlschrank auf billiger.de heraus gesucht, der nicht allzu teuer ist. Nun wollte ich fragen, ob das ein geeignetes Gerät ist und der Mieter eventuell die Kosten ganz oder zumindest teilweise übernehmen muss oder ob ich den Kühlschrank aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Außerdem würde mich interessieren, ob ich den alten Kühlschrank aufbewahren muss, für den Fall, dass ich den neu gekauften bei einem Umzug mitnehme.
Vielen Dank für eure Antworten,
Tigerpfote
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Antwort #1
Hallo Tigerpfote,
Solange der Kühlschrank nicht so kaputt ist, dass er ausgetauscht werden muss, muss der Mieter nichts dazu bezahlen. Ein neuer, wenn auch energiesparender Kühlschrank gehört nicht zur Grundausstattung, es sei denn, es ist irgendwo im Mietvertrag erläutert, was ich jedoch bezweifle.
Wenn du vorhast, den neu gekauften Kühlschrank mit zu nehmen, wenn du umziehst, musst du den alten (der ja noch funktioniert) auf jeden Fall behalten, da du die Wohnung und alle Geräte bei einem Auszug so zurück lassen solltest, wie du sie vorgefunden hast (natürliche Abnutzung einmal ausgenommen).
Ich hoffe, deine Frage wurde damit beantwortet.
Gruß,
Klaus